KFZ-Sachverständigenbüro Kurt H. Stolten Inh. Stefan Püschel
Victoriastraße 46, 45772 Marl, Deutschland
Ein Bagatellschaden liegt vor, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten 700.- nicht überschreiten. Ein Gutachten ist in diesem Fall nicht erforderlich; ein Kostenvoranschlag genügt.
Nach einem Unfall kann zwischen Reparatur in einer Fachwerkstatt, dem Nichtstun oder der selbstständigen Reparatur entschieden werden. Bei fiktiver Abrechnung, bei der die Reparaturkosten ausgezahlt werden, darf die Versicherung die Mehrwertsteuer einbehalten.
Der Restwert spiegelt ebenfalls den Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall wider und wird durch das Fahrzeugalter, die Laufleistung, den Allgemeinzustand sowie Vor- und Altschäden und die lokale Marktlage beeinflusst.
Die Wertminderung wird in der Regel für Fahrzeuge bis zu einem Alter von 5 Jahren und einer Höchstlaufleistung von 100.000 km gewährt. Ziel ist es, den Schaden auszugleichen, der durch die Verpflichtung entsteht, Vorschäden beim Verkauf offen zu legen.
Abzüge neu für alt
Abzüge werden vorgenommen, wenn bereits vor dem Unfall Schäden vorhanden waren. Beispiel: Bei einem Unfall am Stoßfänger mit vorherigen Lackkratzern werden Abzüge in den Lackierkosten gemacht, da das Bauteil schon vor dem Unfall lackierbedürftig war und dies eine Wertverbesserung darstellen würde.
Der Wiederbeschaffungswert repräsentiert den Wert des Fahrzeugs vor einem Unfall und berücksichtigt Faktoren wie Alter, Laufleistung, Allgemeinzustand sowie vorhandene Vor- und Altschäden, unter Einbeziehung der lokalen Marktlage.
Die Wiederbeschaffungsdauer gibt an, wie viele Kalendertage erforderlich sind, um ein Fahrzeug nach einem Totalschaden abzumelden, ein gleiches neues Fahrzeug zu beschaffen und es beim Straßenverkehrsamt neu zuzulassen. Diese Spanne beträgt in der Regel 10-14 Kalendertage und kann bei exotischen Fahrzeugen länger dauern.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn der Schaden am Fahrzeug den tatsächlichen Wert übersteigt. Dies tritt häufig bei älteren Fahrzeugen auf.
Nutzungsausfall beschreibt die Zeitspanne, in der ein Fahrzeug aufgrund von Reparaturen in der Werkstatt nicht genutzt werden kann. In dieser Zeit steht dem Fahrzeughalter ein Mietwagen zu. Alternativ kann der Betrag in Höhe der Nutzungsausfallgruppe nach Reparatur von der gegnerischen Versicherung erstattet werden.
Beispiel Nutzungsausfall:
Für einen VW Golf 1.6 Trendline 2008 mit Nutzungsausfallgruppe D, einer Nutzungsgebühr von 38.- pro Tag und einer Reparaturdauer von 4-5 Werktagen ergibt sich ein Auszahlungsbetrag zwischen 152.- und 190.-, abhängig von der tatsächlichen Reparaturdauer.
Ein Bagatellschaden liegt vor, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten 700.- nicht überschreiten. Ein Gutachten ist in diesem Fall nicht erforderlich; ein Kostenvoranschlag genügt.
Nach einem Unfall kann zwischen Reparatur in einer Fachwerkstatt, dem Nichtstun oder der selbstständigen Reparatur entschieden werden. Bei fiktiver Abrechnung, bei der die Reparaturkosten ausgezahlt werden, darf die Versicherung die Mehrwertsteuer einbehalten.
Der Restwert spiegelt ebenfalls den Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall wider und wird durch das Fahrzeugalter, die Laufleistung, den Allgemeinzustand sowie Vor- und Altschäden und die lokale Marktlage beeinflusst.
Die Wertminderung wird in der Regel für Fahrzeuge bis zu einem Alter von 5 Jahren und einer Höchstlaufleistung von 100.000 km gewährt. Ziel ist es, den Schaden auszugleichen, der durch die Verpflichtung entsteht, Vorschäden beim Verkauf offen zu legen.
Abzüge neu für alt
Abzüge werden vorgenommen, wenn bereits vor dem Unfall Schäden vorhanden waren. Beispiel: Bei einem Unfall am Stoßfänger mit vorherigen Lackkratzern werden Abzüge in den Lackierkosten gemacht, da das Bauteil schon vor dem Unfall lackierbedürftig war und dies eine Wertverbesserung darstellen würde.
Der Wiederbeschaffungswert repräsentiert den Wert des Fahrzeugs vor einem Unfall und berücksichtigt Faktoren wie Alter, Laufleistung, Allgemeinzustand sowie vorhandene Vor- und Altschäden, unter Einbeziehung der lokalen Marktlage.
Die Wiederbeschaffungsdauer gibt an, wie viele Kalendertage erforderlich sind, um ein Fahrzeug nach einem Totalschaden abzumelden, ein gleiches neues Fahrzeug zu beschaffen und es beim Straßenverkehrsamt neu zuzulassen. Diese Spanne beträgt in der Regel 10-14 Kalendertage und kann bei exotischen Fahrzeugen länger dauern.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn der Schaden am Fahrzeug den tatsächlichen Wert übersteigt. Dies tritt häufig bei älteren Fahrzeugen auf.
Nutzungsausfall beschreibt die Zeitspanne, in der ein Fahrzeug aufgrund von Reparaturen in der Werkstatt nicht genutzt werden kann. In dieser Zeit steht dem Fahrzeughalter ein Mietwagen zu. Alternativ kann der Betrag in Höhe der Nutzungsausfallgruppe nach Reparatur von der gegnerischen Versicherung erstattet werden.
Beispiel Nutzungsausfall:
Für einen VW Golf 1.6 Trendline 2008 mit Nutzungsausfallgruppe D, einer Nutzungsgebühr von 38.- pro Tag und einer Reparaturdauer von 4-5 Werktagen ergibt sich ein Auszahlungsbetrag zwischen 152.- und 190.-, abhängig von der tatsächlichen Reparaturdauer.
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